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FAQ: Was zählt zum Sperrgut?

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Alle Bambusprodukte werden beim Versand als Sperrgut gehandhabt und per Spedition verschickt. Das frachtpflichtige Gewicht dieser Sendungen wird bei der Berechnung der Versandkosten mit min. 21 kg angenommen. Sendungen, welche hinsichtlich Gewicht und Größe postversandfähig sind, werden ggf. einzeln oder separat per Paketdienst geliefert.